Public Domain |
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"Public Domain" bedeutet soviel wie "öffentliches Eigentum", "Allgemeingut", "gemeinfrei" oder - sinngemäß - "für die freie Verwendung".
Software, Texte und andere normalerweise dem Urheberrecht unterliegende Inhalte, die als PublicDomain gekennzeichnet sind, können frei verwendet, verändert, vervielfältigt, verkauft und in jeder denkbaren Form genutzt werden. Der Urheber verzichtet in maximaler Form auf seine Ansprüche. Der Urheber sagt praktisch: "Ich schenke euch das. Macht damit, was ihr wollt". Es ist nicht einmal notwendig, bei der Verwendung den Urheber zu nennen. Online-Communities, die per Vorgabe (engl. default) eine PublicDomain-Lizenz verwenden, dem Autor aber auch andere Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, nennen das PrimarilyPublicDomain. Siehe auch: LizenzAlternativen. Links:
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