Primarily Public Domain |
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PPD. Primarily Public Domain. "PublicDomain, soweit nicht anders vermerkt".
http://www.primarilypublicdomain.org/ - Eine OnlineCommunity, die PrimarilyPublicDomain verwendet, sagt: Wenn ein Autor möchte, dass seine Beiträge geschützt sein sollen, dann ist das möglich, aber er muss es bei den betreffenden Beiträgen vermerken. Alle Beiträge ohne Urheberrechtsvermerk gelten als PublicDomain und sind frei verwendbar.
Ein Problem ist, dass es bei uns in vielen Staaten (z. B. AT, DE) rechtlich kein PublicDomain gibt. Vermutlich kann man hier "dieses mein Werk ist hiermit PD" nur als Absichtserklärung des Urhebers verstehen, seine Urheberrechte nicht auszuüben. -- HelmutLeitner Auch wenn es hier (in Deutschland) rechtlich nicht möglich sein sollte Urheberrechte abzugeben, dann kann ich doch jedem beliebige Nutzungsrechte gewähren ? Was ich jedoch eigentlich sagen möchte ist: über die Nutzung meiner Texte will ich nicht rechtlich verhandeln. Wenn jemand diese gegen meine Intentionen benutzt, werde ich mit ihm darüber sprechen, ihn jedoch nicht verklagen. So etwas ähnliches meint wohl EthicalPublicDomain ? -- ThomasKalka Helmut, auch in D gibt es PublicDomain. Die beginnt lt. dt. Urhg 70 Jahre nach dem Ableben des Autors. lg karl 2404 Karl, es mag schon sein, dass so ein Zustand eintreten kann, aber du kannst ihn nicht willentlich sofort herbeiführen, indem du ein Werk mit dieser "Lizenz" versiehst. -- HelmutLeitner 5. Juni 2006 8:56 CET Dann braucht das GründerWiki ja auch nicht diese Lizenz, sag ich dann mal so salopp. lg karl 1106
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