Gutachterlich werden Folgen von Unfällen im Auftrag von Berufsgenossenschaften oder privaten Versicherungstägern, sowie Folgen einer Berufskrankheit bewertet.
Minderung der Erwerbsfähigkeit in Abhängikeit von der Verletzung
- Fersenbeinbruch: MdE? im äußersten Fall 30%, nach allgemeiner Erfahrung nach 8 Monaten eintretend
MdE? während der Dauer der Gipsruhigstellung:
Für die Zeit der Versorgung
- mit Liegegips 70-100%
- mit Oberschenkelgehgips 50%
- mit Unterschenkelgehgips 40%
- mit Oberarmgips 50%
- mit Unterarmgips 20%
- mit Oberarmgips beider Arme 100%
StartSeite | Neues | TestSeite | Teilnehmer | Kategorien | Index | Einstellungen | Ändern
Text dieser Seite ändern (zuletzt geändert: 4. Februar 2004 10:31 (diff))