Berufskrankheit[Home]

Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Die Anzeigen sind auf vorgeschriebenen (derzeit grünen) Formblättern zu erstellen. Die Merkblätter des Bundesministeriums für Arbeit zu den einzelnen Berufskrankheiten geben dem Arzt Hilfestellung. Sie enthalten Hinweise auf Vorkommen, Gefahrenquellen, Entstehungsweise und Verlauf einer Erkrankung. Die Zustimmung des Patienten vor Erstellung der Anzeige ist nicht erforderlich. Er muss aber über den Inhalt der Anzeige unterrichtet werden.


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