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Helmut, auch in D gibt es PublicDomain . Die beginnt lt. UrhG 70 Jahre nach dem Ableben des Autors. s.a. Project Gutenberg - lg karl 2404
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Helmut, auch in D gibt es PublicDomain . Die beginnt lt. dt. Urhg 70 Jahre nach dem Ableben des Autors. lg karl 2404
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Verändert: 26c26,28
Karl, es mag schon sein, dass so ein Zustand eintreten kann, aber du kannst ihn nicht willentlich sofort herbeiführen, indem du ein Werk mit dieser "Lizenz" versiehsts. -- HelmutLeitner 5. Juni 2006 8:56 CET
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Karl, es mag schon sein, dass so ein Zustand eintreten kann, aber du kannst ihn nicht willentlich sofort herbeiführen, indem du ein Werk mit dieser "Lizenz" versiehst. -- HelmutLeitner 5. Juni 2006 8:56 CET
Dann braucht das GründerWiki ja auch nicht diese Lizenz, sag ich dann mal so salopp. lg karl 1106
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PPD. Primarily Public Domain. "PublicDomain , soweit nicht anders vermerkt".
http://www.primarilypublicdomain.org/
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Eine OnlineCommunity , die PrimarilyPublicDomain verwendet, sagt: Wenn ein Autor möchte, dass seine Beiträge geschützt sein sollen, dann ist das möglich, aber er muss es bei den betreffenden Beiträgen vermerken. Alle Beiträge ohne Urheberrechtsvermerk gelten als PublicDomain und sind frei verwendbar.
- Dies ist die Lizenz im CoForum

- Dies ist die Lizenz im FG-wiki
| Diskussion |  |
Ein Problem ist, dass es bei uns in vielen Staaten (z. B. AT, DE) rechtlich kein PublicDomain gibt. Vermutlich kann man hier "dieses mein Werk ist hiermit PD" nur als Absichtserklärung des Urhebers verstehen, seine Urheberrechte nicht auszuüben. -- HelmutLeitner
Auch wenn es hier (in Deutschland) rechtlich nicht möglich sein sollte Urheberrechte abzugeben, dann kann ich doch jedem beliebige Nutzungsrechte gewähren ?
Was ich jedoch eigentlich sagen möchte ist: über die Nutzung meiner Texte will ich nicht rechtlich verhandeln. Wenn jemand diese gegen meine Intentionen benutzt, werde ich mit ihm darüber sprechen, ihn jedoch nicht verklagen. So etwas ähnliches meint wohl EthicalPublicDomain ?
-- ThomasKalka
Helmut, auch in D gibt es PublicDomain . Die beginnt lt. dt. Urhg 70 Jahre nach dem Ableben des Autors. lg karl 2404
Karl, es mag schon sein, dass so ein Zustand eintreten kann, aber du kannst ihn nicht willentlich sofort herbeiführen, indem du ein Werk mit dieser "Lizenz" versiehst. -- HelmutLeitner 5. Juni 2006 8:56 CET
Dann braucht das GründerWiki ja auch nicht diese Lizenz, sag ich dann mal so salopp. lg karl 1106
OrdnerRecht OrdnerLizenzen
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