Körperschaft des öffentlichen Rechts, Zusammenschluß der Kassenärzte in den jeweiligen Bundesländern mit verbindlicher Mitgliedschaft. Ihre Aufgabe ist die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung der Kassenpatienten. Die kassenärztliche Bundesvereinigung unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit- und Sozialordnung.
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