Stoffsamlung zum Thema Haftpflicht
Aufgeklärt oder nicht ?
Es ist aus ärztlicher Sicht ein Unding , daß ein Patient keine Entschädigung bekommt, wenn der Patient über eine medizinische Behandlung aufgeklärt wurde und eine bekannte Komplikation ohne erkennbares Verschulden des Arztes erleidet. Ist der Patient nicht aufgeklärt worden, dann wird er von der Haftpflicht großzügig entschädigt, wenn er klagt.
Dies führt zu einer völligen Schieflage bei den Entschädigungen . Denkt der Arzt im Sinne seiner Patienten sollte er ihn nicht aufklären.
Gibt es Bestrebungen dies zu ändern.
Einige Stichpunkte
- 1.Jeder im KH in Bayern angestellte Arzt ist von seinem Arbeitgeber automatisch bei der Bayerischen Versicherungskammer haftpflicht versichert.
Eine zusätzliche eigene Berufshaftpflicht ist nur dann notwendig, wenn er auch außerhalb seines Angestelltenverhältnisses ärztlich tätig wird.
Viele Krankenhausdoktors sind also unnötig doppelt versichert und könnten eine Menge Geld sparen.
Wenn man als Arzt zu einem Unfall kommt , bei dem Unfall ärztlich tätig wird und einen Fehler begeht , für denn man haften soll , haftet man nicht anders als jeder andere ärztliche Laie.
Eine normale private Haftpflichtversicherung ist aber auf jeden Fall empfehlenswert.
- 2. Die Berufshaftpflicht der Bayerischen Versicherungskammer haftet eigentlich immer , auch bei fahrlässigem und grob fahrlässigem Verhalten des Arztes . Ob er den Patienten über sein Tun aufgeklärt hat oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Die Deckungssumme ist dabei unbegrenzt.
Einzige Ausnahme: Handelt der Arzt mit Vorsatz und schädigt einen Patienten ganz bewußt , dann haftet er selbst.
- 3.ca 50 % der Haftpflichtfälle ergeben sich aus Mängeln bei der Aufklärung ( Unterschrift des Patienten , Zeitpunkt und Dauer der Aufklärung vermerken)
der Dokumentation
( es wurde richtig gehandelt es kann aber nicht nachgewiesen werden )
der mangelnden Organisation
Literatur
Arzt und Haftpflicht
Was Sie wissen müssen, wie Sie sich versichern
G.H. Schlund und Bernd Ellermann
Erschienen Ecomed Vlg., Landsberg, Taschenbuch
[360951700X]
Die Rechtsprechung zur Arzthaftpflicht unterliegt einem stetigen Wandel. Deshalb sollten Niedergelassene, genauso wie Klinikärzte und AiPler? immer über den aktuellen Stand der Rechtslage und auch über die Möglichkeiten einer umfassenden Versicherung informiert sein.
Die Autoren, Dr. jur. Gerhard H. Schlund, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und einer der führenden Arztrechtler in Deutschland, und Bernd Ellermann, Arzt & Wirtschaft-Autor und Spezialist in allen Versicherungsfragen, geben in diesem Buch zahlreiche Hinweise, wie Sie sich als Arzt in konkreten Situationen verhalten sollten, um straf- oder zivilrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zusätzlich erfahren Sie, worauf Sie bei Abschluß einer Haftpflichtversicherung achten sollten.
[Paperback, 133 Seiten, ISBN 3-609-51700-1, € 16,-]
Stichworte
- die Haftpflicht legal liability
- Kunstfehler
- Strafverfahren
- Mangelnde Aufklärung des Patienten,
- Nachhaftung z.B. nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit,
- erweitereter Strafrechtsschutz,
Internistische Fragen zur Haftpflicht
- Ist eine Tätigkeit als Notarzt außerhalb des Krankenhauses durch die Haftpflicht des KH abgedeckt ?
- Ist eine ärztliche Tätigkeit neben dem KH durch die KH Haftpflicht abgedeckt ?
- Braucht der KH Doktor überhaupt eine eigene Haftpflichtversicherung ?
- Was sind die häufigsten Gründe für Kunstfehlerprozeße bei Internisten ?
- Was sind empfehlenswerte Haftpflichtversicherungen für Ärzte ?
Organisationsmängel des KH
- Wochenenddienst zu schlecht besetzt
- Keine Zeit für ausreichende Dokumentation
- Was passiert wenn Fehler im Rahmen von solchen Organisationsmängeln auftreten ?
- der Dienstarzt muß Dinge machen, für die er noch gar nicht geschult war.
Chirurgische Tätigkeiten von Internisten
- zb Schrittmacherimplantationen ,
- Portimplantationen ,
- Dialyseshuntanlagen
Sind diese bei einer internistischen Haftpflicht mitabgedeckt ?
Versicherungsgesellschaften
Winterthur
Gothaer Versicherungen
http://www.gothaer.de/de/zg/fb/fb_p/haftpflichtversicherung/VT-Haftpflichtversicherung.htm
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