Gesundheitssystem / Diskussion[Home]

Wir beobachten, daß zur Zeit das System der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten dekompensiert. Es ist also notwendig über Lösungsvorschläge nachzudenken. Und anbetrachts der großen Defizite der Kassen und der zu erwartenden Perspektive, daß sich die Zustände ohne Eingreifen kontinuierlich eher verschlimmern, als verbessern, ist verständlich, daß jetzt ehemalige Tabuthemen angesprochen werden.

Sicher ist es ein lohnender Ansatz über mehr Eigenverantwortlichkeit nachzudenken und Patienten für ihr gesundheitliches Fehlverhalten mitverantwortlich zu machen oder auch zum Beispiel Schutzgebühren für Leistungen zu erheben, um einen ausufernden Mißbrauch des Systems zu untebinden. Aber wer kontrolliert, wieviel Zigaretten ein Patient geraucht hat?

Heikel ist insbesondere das Thema Leistungen im Alter. Entscheiden wir demnächst anhand der Krankenkasseneinzahlungen, wann lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden? Richtig ist, daß am Lebensende hohe Krankenkassenkosten entstehen können, die dem Patienten nicht unbedingt ein entsprechendes Maß an Lebensqualität schenken. Angesichts der weiteren demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland unterliegt nun anscheinend dieser Bereich, in dem bislang Entscheidungen vornehmlich der ärztlichen Ethik unterworfen waren, zunehmend krankenkassentechnischen Aspekten. --- KK

In Beantwortung des obigen Diskussionsbeitrags:

>Aber wer kontrolliert, wieviel Zigaretten ein Patient geraucht hat?
Antwort: Das soll niemand kontrollieren. Durch eine indirekte Abgabe auf jede gerauchte Zigarette sollen alle Kosten abgedeckt werden, die durch Zigaretten verursacht werden. Das heißt: Die Krankenkassen und alle anderen Beteiligten müssen fordern, daß die Zigarettensteuer zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen wird. Wieso soll denn ein Nichtraucher die Raucherschäden mitfinanzieren. Dieselbe Argumentation gilt für die Alkoholsteuer: Auch diese muß den Krankenkassen zugeführt werden.

Dieser Forderung schließt sich auch der Ärztekammerpräsident an ÄB4.1.03, ihm wurde darauf allerdings schärfstens von der Bundesgeshundheitsministerin widersprochen. In der Tat geht es ja um die Frage, wofür eingenommene Steuern ausgegeben werden. In der Regel erhält die Steuer ja einen schönen, dem Steuerzahler verständlichen Namen, wird dann aber für etwas ganz anderes ausgegeben. So wird die Ökosteuer zum Stopfen von Löchern im Rentensystem ausgegeben, die letzte Tabaksteuererhöhung kam dem Kampf gegen den Terror zugute. Man könnte also vereinfacht von der Regierung fordern, die Steuern zweckgebunden auszugeben. Das wird aber nicht geschehen. Dafür ist die Steuereinnahme durch die Tabaksteuer einfach zu lukrativ. -- KK

Zum Thema Tabaksteuer: Dann muß man die Sache eben in eine Tabakgesundheitsabgabe umbenennen. Für mich ist das eine völlig logische Forderung: Die Kosten des Rauchens fallen dem Gesundheitssystem zur Last, also muß das Gesundheitssystem auch diese Kosten ersetzt bekommen. Es ist ganz klar, das dies dem Finanzminister nicht gefällt. Warum es der Gesundheitsministerin nicht gefällt, verstehe ich allerdings nicht. Diesselbe Diskussion ist auch für den Alkohol zutreffend. rho

> Thema Leistungen im Alter
Viele älteren Menschen wollen gar nicht mehr unbedingt alle Leistungen der Medizin. Viele schreiben eine Patientenverfügung und wollen zb nicht mehr beatmet oder künstlich ernährt werden. Nicht selten setzt sich die Medizin über diesen ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen hinweg und macht immer weiter, weil es offensichtlich manchmal viel schwerer ist nichts zu tun, als immer weiter zu behandeln. Jeder soll also selbst entscheiden, ob er nach dem 70 Lebensjahr zb noch an die Dialyse oder am Herz operiert werden will oder nicht. Will er auf solche teuren Therapien verzichten, dann braucht er weniger Krankenkassenbeiträge zahlen. Fällt ihm im Lauf seines Lebens ein, daß er doch noch diese Leistungen in Anspruch nehmen will, muß er selbst dafür zahlen oder die eingesparten Kassenbeiträge nachzahlen. Jeder muß selbst wissen ob er zb nach 70 noch alles medizinische mögliche haben will oder ob er mit eher konservativen Maßnahmen zurechtkommt. rho


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