für die Erlangung der neu geschaffenen Bezeichnung wird verlangt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Verletzungen und deren Folgezuständen sowie von angeborenen und erworbenen Formveränderungen, Fehlbildungen, Funktionsstörungen und Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane unter Berücksichtigung der Unterschiede in den verschiedenen Altersstufen
- der Behandlung von Schwer- und Mehrfachverletzten einschließlich des Traumamanagements
- den zur Versorgung im Notfall erforderlichen neurotraumatologischen, gefäßchirurgischen, thoraxchirurgischen und visceralchirurgischen Maßnahmen in interdisziplinärer Zusammenarbeit
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- der konservativen und funktionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Deformitäten und Reifungsstörungen
- den Grundlagen der konservativen und operativen Behandlung rheumatischer Gelenkerkrankungen
- den Grundlagen der operativen Behandlung von Tumoren der Stütz- und Bewegungsorgane
- der Erkennung und Behandlung von Weichteilverletzungen, Wunden und Verbrennungen einschließlich Mitwirkung bei rekonstruktiven Verfahren
- der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Hand
- der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Sportverletzungen und Sportschäden sowie deren Folgen
- der Mitwirkung bei operativen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
- der Prävention und Behandlung von Knochenerkrankungen und der Osteoporose
- der Biomechanik
- chirotherapeutischen und physikalischen Maßnahmen einschließlich funktioneller und entwicklungsphysiologischer Übungsbehandlungen sowie der medizinischen Aufbautrainings- und Gerätetherapie
- der technischen Orthopädie und Schulung des Gebrauchs orthopädischer Hilfsmittel einschließlich ihrer Überprüfung bei Anproben und nach Fertigstellung
- den Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- sonographische Untersuchungen der Bewegungsorgane einschließlich Arthrosonographien, auch bei Säuglingen
- operative Eingriffe einschließlich Notfalleingriffe an Körperhöhlen, Wirbelsäule, Schulter/Oberarm/Ellbogen, Unterarm/Hand, Becken, Hüftgelenk, Oberschenkel, Kniegelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuß
- Eingriffe an Nerven und Gefäßen
- Eingriffe bei Infektionen an Weichteilen, Knochen und Gelenken
- Implantatentfernungen
- Behandlung von thermischen und chemischen Schädigungen
- konservative Behandlungen von angeborenen und erworbenen Deformitäten, Luxationen, Frakturen und Distorsionen
- Injektions- und Punktionstechniken an Wirbelsäule und Gelenken
- Osteodensitometrie
- Anordnung, Überwachung und Dokumentation von Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel
(Quelle: Bundesärztekammer)
s. Unfallchirurgie - Orthopädie
neue Weiterbildungsordnung
StartSeite | Neues | TestSeite | Teilnehmer | Kategorien | Index | Einstellungen | Ändern
Text dieser Seite ändern (zuletzt geändert: 5. Februar 2005 11:01 (diff))