Da die einzige politische Maßnahme zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen eine Budgetierung der Krankenhaus- und Praxisbezahlung ist und im kommenden Jahr eine sogenannte Nullrunde bei jedoch tarifbedingten Lohnsteigerungen geplant ist, sind Reduktionen der Personalkosten durch die Arbeitgeber abzusehen. Es kommt dadurch zu einer weiter zunehmenden Arbeitsbelastung des einzelnen Angestellten. Ein zunehmendes Problem ist deshalb die Vergütung anfallender Überstunden. Laut Tarifrecht können anfallenden Überstunden bei Tarifangestellten bezahlt oder abgefeiert werden, wobei der Arbeitgeber bestimmen kann, wie der Ausgleich erfolgt. Es ist deshalb sinnvoll durch neue Arbeitszeitmodelle die Dienstzeiten so zu legen, daß weniger Überstunden anfallen, oder diese besser abgebaut werden können. Naturgemäß sind jedoch Personalreduktionen nicht beliebig durch Umänderungen der Dienstzeiten aufzufangen.
Lösungsansätze
- Angefallene Überstunden können nach den Nachtdiensten als Freizeit gewährt werden. Prof. Kienzle, AWMF.pdf
- Die tarifliche 38,5 h Stundenwoche kann in chirurgischen Abteilungen bei 10h-Tagen innerhalb 4 Tagen abgeleistet werden. Diese tägliche Mehrarbeit wird durch einen freien Tag in der Woche kompensiert. Dieser kann z.B. nach einem Bereitschaftsdienst liegen. Langwara
- Die Uni Greifswald reduzierte seine Leistungen am Jahresende 2001 aufgrund ausgeschöpften Budgets auf Akutleistungen und nutzte die Gelegenheit, um angefallene Überstunden abzubauen. ÄB,4.1.03
praktizierte alternative Modelle:
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