Arbeitszeitmodelle[Home]

Da die einzige politische Maßnahme zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen eine Budgetierung der Krankenhaus- und Praxisbezahlung ist und im kommenden Jahr eine sogenannte Nullrunde bei jedoch tarifbedingten Lohnsteigerungen geplant ist, sind Reduktionen der Personalkosten durch die Arbeitgeber abzusehen. Es kommt dadurch zu einer weiter zunehmenden Arbeitsbelastung des einzelnen Angestellten. Ein zunehmendes Problem ist deshalb die Vergütung anfallender Überstunden. Laut Tarifrecht können anfallenden Überstunden bei Tarifangestellten bezahlt oder abgefeiert werden, wobei der Arbeitgeber bestimmen kann, wie der Ausgleich erfolgt. Es ist deshalb sinnvoll durch neue Arbeitszeitmodelle die Dienstzeiten so zu legen, daß weniger Überstunden anfallen, oder diese besser abgebaut werden können. Naturgemäß sind jedoch Personalreduktionen nicht beliebig durch Umänderungen der Dienstzeiten aufzufangen.

Lösungsansätze

praktizierte alternative Modelle:
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