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Urheberrecht Anonymer Autoren


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  Anonyme Autoren sowie Autoren, welche mit einem Pseudonym veröffentlichen, haben auch Urheberrechte. Die Berner Übereinkunft Art. 7 [1]:

1) Die Dauer des durch diese Übereinkunft gewährten Schutzes umfasst das Leben des Urhebers und fünfzig Jahre nach seinem Tode.
[...]
3) Für anonyme und pseudonyme Werke endet die durch diese Übereinkunft gewährte Schutzdauer fünfzig Jahre nachdem das Werk erlaubterweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Wenn jedoch das vom Urheber angenommene Pseudonym keinerlei Zweifel über die Identität des Urhebers zulässt, richtet sich die Schutzdauer nach Absatz 1). Wenn der Urheber eines anonymen oder pseudonymen Werkes während der oben angegebenen Frist seine Identität offenbart, richtet sich die Schutzdauer gleichfalls nach Absatz 1). Die Verbandsländer sind nicht gehalten, anonyme oder pseudonyme Werke zu schützen, bei denen aller Grund zu der Annahme besteht, dass ihr Urheber seit fünfzig Jahren tot ist.

Die Berner Übereinkunft wurde von Deutschland und der Schweiz 1970 und von Österreich 1973 ratifiziert. [2]


Ich glaube, man muss zwischen Pseudonym (der Autor ist z. B. dem Verlag gegenüber - oder sogar der Öffentlichkeit gegenüber - sehr wohl namentlich bekannt) und "anonym" unterscheiden. Jedes Recht kann dazu führen, dass es vor Gericht verteidigt werden muss. Vor Gericht kann man IMHO aber nur als Kläger auftreten, wenn man persönlich betroffen ist, d. h. zum Beispiel als Urheber. Ein anonymer Urheber, der auch anonym bleiben will, dürfte da einige Schwierigkeiten haben (Richter: "es wurde vor 3 Jahren in der Online-Community XY einen mit '~hansi' signierten Artikel gepostet; Wie können Sie belegen, dass Sie das geschrieben haben, dass Sie also dieser hansi sind?"). Meiner Meinung nach kann das nur mit einer zwischengeschalteten Instanz (wie einem Verlag oder einem Rechtsanwalt oder Treuhänder) gehen, die einerseits den Author abschirmt und beglaubigt, andererseits die Rechte für den anonymen Autor wahrt. Dies müsste aber schon während des Veröffentlichungsvorganges vorgesehen sein. Ein Community-Betreiber könnte aussagen: "der Autor, hatte seine Postings vorher mit e-Mail angekündigt und uns Pseudonym und IP und den Wunsch anonym zu bleiben mitgeteilt. Wir hatten nie Grund an seiner Identität zu zweifeln. Verärgert durch ständige Copyright-Verletzungen durch X hat er uns nun zur Vertretung seiner Rechte beauftragt". -- HelmutLeitner

Ich denke der obige Text ist recht klar: Angenommen ich finde auf dem Internet den Text eines anonymen Autors, so darf ich diesen bis zu 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung weder kopieren, verändern, noch verbreiten, es sei denn eine spezielle Lizenz gewährt mir dieses Recht. Der anonyme Autor kann selber oder via Dritte sein Recht mir gegenüber durchsetzen, unabhängig von dem Prozess, den du hier beschreibst. -- AlexSchroeder

Ich weiß nur eins: Dass Recht nie klar ist, speziell nicht für Laien wie mich. Das bedeutet aber nicht, dass ich mich nicht in der Interpretation versuchen würde. Als AdvokatusDiaboli? würde ich sagen: Diese Übereinkunft heißt "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst" und es müsste für eine Schutzwürdigkeit gegeben sein, dass es sich um ein "Werk" handelt (also nicht nur einem mehr oder weniger lieblos hingeschriebenen Text auf einer Internet-Seite) und dass es sich um "Literatur" (wenn wir mal die "Kunst" als Oberbegriff ausklammern) handelt. Da bei Internet-Seiten die "Veröffentlichung" meist nicht gut dokumentiert ist, kommen schon eine Menge Probleme zusammen. Es geht dann auch um den "Wert" und den eventuell entstandenen "Schaden". Jede Unklarheit macht es schwieriger, vor einem Gericht etwas durchzusetzen. --HelmutLeitner

geklaut ist geklaut, es muss dann nicht mal der urheber sein der das anzeigt. also kann der urheber immer anonym bleiben. in foren kann man sich meist sehr wohl beweisen das man der urheber ist. dafür gibt es ja die passwörter. jedoch sind kurze texte und einfache listen nicht urheberrechtlich geschützt. eine gewisse arbeit muss schon hinter dem werk stehn. -- SebastianKühn 12. Oktober 2004 6:28 CET


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