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Rechtsfragen Bei Wikis


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  Da in Wikis (meist) jedermann anonym editieren und neue Inhalte hinzufügen kann, stellt sich die Frage, ob der Betreiber bei problematischen Inhalten haftbar gemacht werden kann. - Hierzu war heute in der deutschen WikiPedia Mailingliste ein Beitrag, den ich hier ungeändert übernommen habe. Er zitiert wiederum aus einem Artikel, s.unten. - FloK, 03-11-13


Um mal die Aussagen eines Fachmanns in die Diskussion zu streuen, hier ein Zitat aus dem Artikel "Offene Rechtsfragen bei Wikis - Anarchisches Inselvolk" von Till Jaeger:

Haftungsgefahr

Die Antwort ergibt sich aus dem Teledienstegesetz (TDG) [12 ]. Wikis im Internet sollten als Teledienst anzusehen sein, sodass den Wiki-Betreiber eine gestufte Haftung trifft: Für eigene Inhalte ist er voll verantwortlich. Eine Abmahnung ist immer dann möglich, wenn er urheberrechtlich geschützte Werke Dritter ohne deren Erlaubnis veröffentlicht. Texte oder anderer Content, der von einem Wiki-Nutzer eingestellt wird, scheint auf den ersten Blick kein eigener Inhalt des Betreibers zu sein.

Hier ist allerdings Vorsicht geboten! Die Gerichte sind zum Teil ziemlich streng bei der Annahme, der Dienstebetreiber habe sich einen Inhalt „zu Eigen gemacht“. So können fremde Inhalte bereits dann zu eigenen werden, wenn ein Wiki redaktionell betreut wird, wobei es ja nicht erforderlich ist, dass sich der Betreiber mit den Inhalten identifiziert.

Bei Diskussionsforen und unbetreuten Wikis macht sich der Betreiber fremde Inhalte dagegen nicht zu Eigen. Für fremde Inhalte besteht so lange keine Haftung, als der Wiki-Betreiber keine Kenntnis davon hat, dass diese unrechtmäßig eingestellt wurden. Die Kenntnisnahme ist auch maßgeblich für andere rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Eine kostenpflichtige Abmahnung droht in diesen Fällen zwar nicht, aber sobald der Betreiber von solchen Inhalten auf seiner Seite erfährt, insbesondere dann, wenn er zur Entfernung aufgefordert wird, muss der Wiki-Beitrag auch sofort gelöscht werden. Die Pflicht zur Entfernung besteht, obwohl jedermann selbst sofort einen Beitrag aus einem Wiki löschen kann. Denn die Gerichte werden dem Verletzten wohl kaum zumuten, sich mit der Funktionsweise eines Wikis zu beschäftigen.

Justiz-Irrwege

Ob der Betreiber eines Wikis wirklich so lange ruhig schlafen kann, bis er von rechtsverletzenden Beiträgen auf seinen Seiten erfährt, ist noch offen: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einer Entscheidung die Auffassung vertreten, das Haftungsprivileg des TDG gelte nicht bei Urheberrechtsverletzungen [13 ]. Allerdings ist zu erwarten, dass dieses Urteil, das die Ziele des Gesetzgebers auf den Kopf stellt, vom BGH aufgehoben wird. (fan)

Infos

Der Autor

Dr.Till Jaeger ist Rechtsanwalt der Kanzlei JBB-Rechtsanwälte in München. Daneben gehört er der Leitung des von ihm mitgegründeten Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (IfrOSS?) an.

Zitatende. Den gesamten Artikel findet Ihr unter http://www.ifross.de/ifross_html/art34.pdf

Diskussion

Ein damit verwandtes Thema sind Links auf Homepages. Da gab es irgendwann ein Gerichtsurteil, was viele Homepagebetreiber veranlasste sich von den Inhalten von extern verlinkten Seiten per Haftungsausschluss zu distanzieren. Später berichtete die ct, dass einen das im Fall des Falles gerade nicht schützt sondern im Gegenteil so ausgelegt werden kann, das man trotz Kenntnis der Problematik nicht aufgepasst hat. Ein wirksamerer Schutz kann eine Kombination aus Link und Datum sein. Das Datum gibt an, wann der Homepagebetreiber den Link auf gesetzeswidrigen Content überprüft hat. Ändert sich später etwas am Content der verlinkten Seite, so kann derjenige, der den Link gesetzt hat wohl kaum dafür die Verantwortung übernehmen.

Auch zu Gästebüchern gab es Hinweise in der ct. Offenbar muss man als Gästebuchbetreiber sehr zeitnah auf hetzerische Gäste reagieren. Einmal pro Woche reicht offenbar nicht. Fragt sich, wie man unter solchen Bedingungen gleichzeitig eine Homepage betreiben und Urlaub machen soll...

Auf DseWiki:ÖsterreichischesEcommerceGesetz habe ich kurz die relevanten Stellen verlinkt und eine kleine Zusammenfassung geschrieben. Im Grunde geht es darum, dass das ECG sehr strenge Richtlinien anlegt und dafür sehr weitgehenden Schutz bietet. Will oder kann man diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen, so muss einem immer noch schuldhaftes Vergehen nachgewiesen werden. Im Urlaub das Forum offen lassen kann aber im schlimmsten Falle nur als leicht fahrlässig konstruiert werden. -- DavidSchmitt


Ein Fallstrick für Wiki-Betreiber können Diffs und Archive sein, denn wenn Inhalte gelöscht werden, verschwinden sie normalerweise dort nicht. In der ProWikiSoftware gibt es einen Befehl zum Löschen von Revisionen (von ... bis ...) aus dem Archiv. Die Differenz kann man derzeit nur entfernen, wenn man die Seite entweder (1) entsprechend mehrfach editiert oder (2) formal löscht und neu anlegt. Ich hab allerdings im Zeitraum seit Anfang 2001 noch keine solche Löschnotwendigkeit gehabt. -- HelmutLeitner


habe heute mal folgendes auf der Startseite von Dorfwiki gepostet:

Urheberrechte: mit der Publikation im Dorfwiki erklären sich alle Autor|nnen einverstanden,daß ihre Texte innerhalb dieses Wikis verändert, erweitert, gekürzt und und zitiert werden können, sowie auch für weitere öffentliche und private Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein wie immer gearteter urheberrechtlicher Nutzungsausschluß. Alle AutorInnen erklären weiters, keine ungesetzlichen oder strafbaren Inhalte zu publizieren bzw. beim Vorliegen solcher unverzüglich eine Notiz im Dorftratsch zu setzen.

Wäre interessant die Meinungen dazu zu hören ~~Franz

Sympathisch ist die unkomplizierte Sprache. Rechtlich klingt das für mich nach PublicDomain, vielleicht wäre PrimarilyPublicDomain zu überlegen. Die anderen Formulierungen und Erwartungen an die Autoren sehe ich eher zweifelhaft. "ungesetzlich oder strafbar" scheint mir tautologisch. Weiters wäre es wünschenwert (und passiert meist auch), dass Teilnehmer illegale Inhalte (oder Spam, Themenverfehlungen) gleich selbst entfernen und nicht erst eine Notiz an anderer Stelle hinterlassen. Die Notiz scheint mir eher eine Bremse für das erwünschte Wiki-Teilnehmer-Verhalten. -- HelmutLeitner

mich würde interessieren, wann "heute" war, also ich meine wie lange dies im DorfWiki so ist. und noch ein gedanke: überlegt sich das DorfWiki - helmut, du bist da ja mit dabei - eventuell auch auf PPD zu wechseln? - lg karl 21.04.2006

Bilder in Wikis

CoForum hat bisher den direkten Einbau von Bildern aus anderen Websites gestattet. Kürzlich bekam ich eine Rechnung über die Nutzung eines Bildes von Buchi Emecheta? in CoForum. Ich habe darauf hin den Verweis auf das Bild aus der Seite gelöscht. Der Fotograph des Bildes besteht weiterhin auf einer Nutzungsgebühr. Als Reaktion darauf habe ich bis zur Klärung der Rechtslage die direkte Verlinkung von Bildern in CoForum ausgechaltet und den ursprünglichen Text der Seite wieder hergestellt.

Gibt es Kundige, die mir die aktuelle Rechtslage weiter erläutern können, als dies auf dieser Seite bereits geschehen ist ? --ThomasKalka

Ich habe dir in 2005 ja einiges dazu gemailt. Ist denn aktuell schon ein Urteil dazu gefällt? lg karl 1601 2001 2104

In erster Instanz bin ich freigesprochen worden, weil ich nachweisen konnte, den Eintrag nicht selbst getätigt zu haben. Der Kläger hat Berufung eingelegt, die das Gericht aber bemängelt hat. Eigentlich ist die Frist für eine weitere Stellungsnahme seitens des Klägers verstrichen.

Wenn das klar durch ist, kann ich es veröffentlichen. --ThomasKalka 9. Mai 2006 15:30 CET

Namen in Wikis

Am 19.01.2006 war die WikiPedia von einer einstweiligen Verfügung betroffen. Am nächsten Tag war es wieder wie vorher

Material

Bis an besserer Stelle aufgehoben;frisch aus dem Heise-Ticker:

LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes http://www.heise.de/newsticker/meldung/72878


OrdnerRecht