Leitbild Medizinische Fakultät |
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StartSeite | Beiträge | Teilnehmer | Projekte | Kategorien | Index | Einstellungen | Ändern E N T W U R F Präambel Die strategische Positionierung der Medizinischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz setzt sich aus zwei Teilen - Auftrag und Ziele - zusammen. Der Auftrag beinhaltet im wesentlichen den Gesetzesauftrag und die Ziele entsprechen den eigentlichen Zielen auf einem hohen abstrakten Niveau. Im übrigen beschreibt die Formulierung der Ziele nicht einen Ist- sondern einen Sollzustand. Der überwiegende Teil des Positionspapiers enthält die Maßnahmen in Hinblick auf die Umsetzung der Ziele um zu zeigen, daß die Ziele nicht nur Worthülsen sind, sondern reale Auswirkungen haben. Bezüglich der Forschungsschwerpunkte ist nicht an exzellente Einzelprojekte, sondern breite Schwerpunktthemen gedacht, die von der gesamten Fakultät mitgetragen werden. E N T W U R F Strategische Positionierung der Medizinischen Fakultät nach UOG 93 Auftrag Die Medizinische Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz dient der wissenschaftlichen Forschung, der Lehre sowie der Patientenbetreuung auf qualitativ höchstem Niveau. Sie leistet dadurch verantwortlich einen Beitrag zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft. Ziele Wir spielen eine individuelle Rolle im Konzert der europäischen Medizinischen Fakultäten:
Dieses Papier gliedert sich in die vertikalen Bereiche Forschung, Lehre und Patientenbetreuung sowie in die horizontalen Bereiche Infrastruktur und Ressourcen, welche Bedingungen bzw. unterstützende Maßnahmen für die Erreichung der strategischen Ziele in Forschung, Lehre und Patientenbetreuung enthalten. 1. Aufgabenbereich der Medizinischen Fakultät Die Medizinische Fakultät sieht in Forschung und Lehre das gesamte wissenschaftliche Spektrum der Medizin einschließlich der dazugehörigen naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer als Aufgabenbereich der Fakultät. Die Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten ist gewünscht und wird gefördert. 2. Forschung 2.1. Forschung in der Fakultät Forschung ist Aufgabe aller Institute und Kliniken und aller Universitätslehrer. Die Fakultät will qualitativ hochwertige Forschung durch Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen erleichtern sowie durch Honorierung entsprechender Leistungen fördern.
Im Rahmen einer längerfristigen Strategie wollen wir einige (wenige) Forschungsschwerpunkte einrichten. Für die Ressourcenzuteilung solcher Schwerpunkte wird ein bestimmter Anteil der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Geldmittel, Personal, Räume) eingesetzt. Die Forschungsschwerpunkte werden aufgrund eines Ideenwettbewerbes und breiter Diskussion in der Fakultät festgelegt (siehe Anhang A). 2.3. Mobilität der Forschenden Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen besteht ein quasi-"Anspruch" auf Freistellung für Forschungszwecke (z.B. 1 Forschungssemester alle 5 Jahre). Für entsprechende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wird gesorgt und Partnerschaftsabkommen mit anderen in- und ausländischen Medizinischen Fakultäten werden zur Vereinfachung der organisatorischen Aspekte abgeschlossen. 3. Lehre 3.1. Studium (Dr. med. univ., Dr. med. dent.) Das Medizinstudium vermittelt die Grundlage für eine umfassende ärztliche Kompetenz. 3.1.1. Ziele und Vorgangsweise
Durch die spezielle inhaltliche Gestaltung des Doktoratsstudiums wird ein hochqualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs herangebildet. Zusätzliche Studien- und Universitätslehrgänge Wir erweitern unser Studienangebot (Bakkalaureat-Studien, Universitätslehrgänge, u.a.m.). Vorschläge:
Das LKH - Universitätsklinikum Graz ist Bestandteil der Medizinischen Fakultät und bietet als Zentralkrankenanstalt im Zusammenwirken mit der Steirischen Krankenanstalten Ges.m.b.H. qualitativ hochwertige Spitzenmedizin und hochwertige Basisversorgung an. Qualität der Patientenversorgung hat Vorrang vor Quantität. Das LKH - Universitätsklinikum soll, neben den festgelegten Aufgaben in der regionalen Krankenversorgung, über das für Forschung und Lehre notwendige Maß hinaus keine Aufgaben in der Patientenversorgung übernehmen, welche durch niedergelassene Ärzte oder andere Versorgungsebenen erbracht werden. Mittelfristig wird eine Trägergesellschaft (Bund, Steirische Krankenanstalten Ges.m.b.H) angestrebt. 5. Infrastruktur für Forschung und Lehre Die Infrastruktur wird zur Unterstützung der Forschung und Lehre den spezifischen Erfordernissen angepaßt. Vorschläge:
Die Ressourcenzuteilung an Institute und Kliniken enthält eine "leistungsabhängige" Komponente, die von der Qualität der Forschung und Lehre abhängt. Dabei wird die spezifische Situation der einzelnen Institute und Kliniken berücksichtigt (Quantität der vom Curriculum vorgeschriebenen Lehre, Patientenbetreuung und Serviceaufgaben). Neue Aufgaben in Forschung und Lehre machen zusätzliche Ressourcen bzw. deren Umverteilung notwendig. 6.1. Interne Maßnahmen und Umschichtungen
a) Auswahlverfahren für Forschungsschwerpunkte Die Fakultät schreibt einen "Ideenwettbewerb" für Schwerpunkte aus. Die Vorschläge werden von einer Kommission unter Einbeziehung externer Gutachter beurteilt [Vorgangsweise ähnlich EU; einzelne Kommissionsmitglieder bekommen je zwei bis drei Vorschläge für ein detailliertes Studium - jeder Vorschlag hat mehrere Vorbegutachter - und dann endgültige Evaluation in einer Klausurtagung mit intensiver Diskussion]. Die SiegerInnen? des Ideenwettbewerbes erhalten Ressourcen (z.B. Reisekosten) und die erforderliche Freistellung zur Ausarbeitung eines detaillierten Arbeitsprogrammes. Dieses detaillierte Arbeitsprogramm, das alle Partner im Schwerpunkt akzeptiert haben, muß auch einen Finanzierungsplan enthalten (Zusagen von Drittmitteln sind erwünscht). Aus diesen Anträgen werden in einem zweiten Schritt die endgültigen Schwerpunkte ausgewählt und die Ressourcen werden zugeteilt. Für die ausgewählten, strategischen Schwerpunkte der Fakultät soll der Dekan auch direkt mit dem Bund, Land, Fonds und strategischen Partnern aus anderen Bereichen (Industrie) über eine Zusammenarbeit und Förderung verhandeln. b) Höhere Priorität haben Anträge, die:
Für die Schwerpunkte werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Dekan, beteiligten Instituten und Kliniken und deren Partnern getroffen, in denen die Ziele festgelegt und die Ressourcen definiert werden. d) Durchführung Schwerpunkte werden auf eine begrenzte Zeit bewilligt (z.B. mindestens 3 Jahre, maximal 6 Jahre). Sie werden jährlich evaluiert; größere Evaluationen, die über Fortsetzung oder evtl. Abbruch entscheiden, erfolgen alle 2 Jahre.
Das Fakultätskollegium gemäß UOG 1993 beschließt in der Sitzung vom 4. März 1999 eine Arbeitsgruppe Leitbild einzusetzen (Mitglieder: Assaloni, Dobnig, Ebner, Gell, Hummer, Kenner, Köck, List, Meier, Ranacher, Scheidl, Soyer, Takacs, Wurm).
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